JRH-Förderung
(Bitte das Formular erst herunterladen/speichern und danach ausfüllen, abspeichern und online verschicken an
Bitte NICHT ausdrucken, per Hand ausfüllen, per Post verschicken, einem Vorstandsmitglied in den Briefkasten werfen!
WIR AKTZEPTIERNE AUCH KEINE MÜNDLICHEN ANTRÄGE ODER INFORMELLEN ANSCHREIBEN!
Für eine Förderung Ihrer Veranstaltung müssen die folgenden Förderrichtlinien eingehalten werden:
- Der Landkreis Göttingen stellt dem Jugendring Harzland finanzielle Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Mit einem Teil dieser Mittel fördert der Jugendring Harzland Veranstaltungen der Mitgliedsverbände. Die JHR-Vollversammlung entscheidet jährlich neu über die Höhe des Gesamtförderbetrages.
- Gefördert werden alle Kinder- und Jugendveranstaltungen von Vereinen und Verbänden unserer Förderregion, insbesondere Veranstaltungen aus den Bereichen Bildung, Musik, Theater und Begegnung.
- Gefördert werden offene Veranstaltungen, an denen jedes Kind oder jeder Jugendliche teilnehmen kann. Gefördert werden außerdem verbandsinterne Veranstaltungen, die sich mit den Themen „Gewalt“, „Sucht + Drogen“, „Rechtsextremismus“ und „Liebe + Partnerschaft“ auseinandersetzen.
- Der Jugendring Harzland beteiligt sich bis zu 150 € an den Gesamtkosten. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen Förderungsbetrag bis zu 250 € gewähren.
- Ein Förderungsantrag mit der Kurzbeschreibung der Veranstaltung sowie ein einfacher Finanzierungsplan ist einzureichen.
- Der JHR-Vorstand entscheidet über die Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
- Förderungsanträge für das laufende Jahr müssen bis spätestens 1. September eingereicht sein.
- Eine nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen.
- Verbände können im Jahr mehrfach gefördert werden.
- Die Überweisung des bewilligten Zuschusses erfolgt erst nach der Veranstaltung und bei Vorlage der rechtsverbindlichen Erklärung, dass die Maßnahme, so wie beantragt, stattgefunden hat.
Geändert durch die Vollversammlung am 31.01.2004.
Bei einer Förderung durch uns verwenden Sie bitte unsere entsprechenden Logos auf Ihrer Werbung. Diese finden Sie hier.