Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt -
Liebe Kolleg*innen, liebe Freund*innen,
am 29.03.2021 tritt die Neufassung der Corona-Verordnung in Kraft. Für die Jugendarbeit ergeben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen; wir möchten jedoch auf ein paar Veränderungen hinweisen:
Vollversammlung wird verschoben
Aufgrund der weiteren Beschränkungen haben wir uns entschlossen, die diesjährige Vollversammlung bis auf Weiteres zu Verschieben. Wir werden euch rechtzeitig von dem neuen Termin schriftlich informieren.
Stellungnahme zum Corona-Stufenplan
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. (LJR) bedankt sich für die Möglichkeit, im RahmenDer Landesjugendring Niedersachsen e.V. (LJR) bedankt sich für die Möglichkeit, im Rahmender Anhörung zum Corona-Stufenplan Stellung nehmen zu können. Angesichts des kurzenZeitraums für die Erarbeitung der Stellungnahme beziehen wir uns nur auf den Bereich derKinder- und Jugendarbeit und können auf andere kinderrechtliche Aspekte, die in dem Corona-Stufenplan tangiert werden, nicht so umfangreich eingehen, wie es eigentlich geboten wäre– hierzu werden wir in der Stellungnahme jedoch einen Vorschlag unterbreiten.
Neue Verordnung: Jugendarbeit weiterhin möglich
Die am Dienstag in der Minsterpräsident*innen-Konferenz beschlossenen Verschärfungen bei den Kontaktbeschränkungen wurden von der Niedersächsischen Landesregierung nun in Verordnungstext gegossen und gelten ab dem 10.01.2021
An den Regeln für den Bereich der Jugendarbeit ändert sich weiterhin nichts. Angebote der Jugendarbeit nach §11 SGB VIII wie Gruppenstunden oder den offenen Betrieb eines Jugendzentrums sind weiterhin gestattet, sofern ihr in den Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände des Vereins/der Einrichtung bleibt. Daher müssen die Träger der Jugendarbeit keine neuen Auflagen berücksichtigen und können Angebote wie geplante durchführen.